Allgemeine Geschäftsbedingungen der T-Quadrat GmbH für Webcast.services (Stand 01.09.2022)

1. Allgemeines, Vertragsabschluss

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der T-Quadrat GmbH (im Folgenden „T-Quadrat“ genannt) gelten für alle Leistungen, die von T-Quadrat für ihren Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) unter „webcast.services“ erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern diese von T-Quadrat nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

1.2 Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und dem Vertrag und seinen Verzeichnissen oder Nebenabreden haben die Bedingungen des Vertrages und seiner Verzeichnisse oder Nebenabreden Vorrang.

1.3 Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt: Das Absenden einer Bestellung an T-Quadrat, z.B. durch Klick auf den „Bestellung senden“-Button, stellt einen verbindlichen Kaufantrag des Kunden dar. Der Vertragsschluss kommt durch die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung durch T-Quadrat zustande, diese erfolgt in der Regel per E-Mail.

  1. Leistungen von T-Quadrat, Verfügbarkeit

2.1 T-Quadrat bietet eine Onlineplattform zur Durchführung von Veranstaltungen per Livestream mit Interaktionen. Die Art und der Umfang der von T-Quadrat geschuldeten Leistungen bestimmen sich nach dem Vertrag sowie der dazugehörigen Leistungsverzeichnisse oder Nebenabreden.

2.2 Die Erbringung der Leistungen für den Kunden erfolgt mit der Sorgfalt, dem Fachkönnen und der Umsicht, wie sie bei einer qualifizierten Fachkraft oder einem Unternehmen in der Erbringung solcher Leistungen üblich sind.

2.3 T-Quadrat darf für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter einsetzten, die nicht Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden.

2.4 Vereinbart T-Quadrat die jederzeitige Nutzbarkeit der Dienste durch den Kunden, so erbringt T-Quadrat diese Leistung regelmäßig mit einer Verfügbarkeit von 99 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. T-Quadrat ist berechtigt in der Zeit von 0:30 – 6:00 Uhr deutscher Zeit für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungszeit stehen die Dienste nicht zur Verfügung. T-Quadrat kündigt diese Wartungsarbeiten mindestens 24h vorher per E-Mail an alle registrierten Kunden an. Diese Wartungen sind von der Verfügbarkeitsberechnung (99%) ausgenommen. Kritische Wartungsarbeiten sind auch außerhalb der genannten Zeiten möglich.

2.5 Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich T-Quadrat vor, vertragsgegenständliche Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt werden. Wesentliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt.

2.6 Sofern nicht anders vereinbart ist je Kunde/Kundenkonto maximal ein (1) Nutzer zur Inanspruchnahme des kostenlosen Supports von T-Quadrat berechtigt. Die Person, die zur Inanspruchnahme berechtigt ist, kann alle 12 Monate wechseln und ist bei Bestellung vom Kunden mitzuteilen. Wird keine Person genannt, wird der Name des ersten Ansprechpartners im Supportfall hinterlegt und als künftige berechtigte Person vereinbart. Der kostenlose Support erfolgt ausschließlich per E-Mail-Kommunikation an support@webcast.services E-Mailanfragen werden innerhalb von 24h an deutschen Werktagen beantwortet.

2.7 Die Plattform bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein Paywall-Angebot anzubieten. Der Zugriff von Teilnehmer auf die Kundenveranstaltung ist dann nur gegen eine Bezahlung möglich. T-Quadrat stellt hierbei ausschließlich die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung und Überprüfung der Zahlung bereit. Zahlungsempfänger und Vertragspartner für den Käufer ist der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass eine evtl. Reklamation oder Widerruf daher direkt an den Kunden und nicht an T-Quadrat zu richten ist. Mit der Bezahlung eines Paywall-Angebotes erwirbt der Teilnehmer ein, meist zeitlich beschränktes Recht zum Zugriff auf die betreffende Unterseite und das Recht, während dieser erworbenen Zugriffszeit, auf die dort befindlichen Inhalte zuzugreifen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat die bei sich notwendige technische Infrastruktur, insbesondere Hardware, Software und Telekommunikationsverbindung bereitzustellen. Hinweise auf die Anforderungen an die technische Infrastruktur, die zur Nutzung der Leistungen von T-Quadrat notwendig sind, erhält der Kunde auf Anfrage, sofern diese nicht schon im Vertrag, den Leistungsverzeichnissen oder Nebenabreden enthalten sind.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung von T-Quadrat zu überprüfen und Störungen unverzüglich gegenüber T-Quadrat anzuzeigen.

3.3 Dem Kunden ist es verboten, in oder an den Leistungen von T-Quadrat enthaltende Urheberrechts-, Marken oder Eigentumszeichen zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken sowie an Leistungen oder Produkten von T-Quadrat Veränderungen vorzunehmen. Dies gilt auch für Leistungen und Produkte von Dritten, deren sich T-Quadrat im Rahmen seiner Leistungserbringung an den Kunden bedient (Ziffer 2.3). Die Nutzung der Webseiten und Produkte von T-Quadrat oder Dritten ist nur in den Grenzen des Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechts sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte zulässig. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb dieser Grenzen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

3.4 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Veranstaltungen, die er über T-Quadrat oder mit Produkten von T-Quadrat durchführt/verbreitet, allein verantwortlich. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Angaben gemacht, Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen sowie insbesondere Gewalt verherrlichen, die Rechte Dritter verletzen oder Personen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren. T-Quadrat behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen geltendes Recht oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, zu entfernen.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Vorschriften – insb. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes der Europäischen Union (DS-GVO) – einzuhalten. Ergänzende Regelungen und Informationen hierzu enthält die T-Quadrat Datenschutzerklärung.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich mit T-Quadrat einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen, bevor T-Quadrat in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet oder der Kunde T-Quadrat Produkte und Services nutzt, mit denen sich personenbezogene Daten verarbeiten lassen.

3.7 T-Quadrat ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die in Ziffer 3.3. und 3.6 enthaltenen Verpflichtungen beruhen. Der Kunde hat T-Quadrat umgehend zu informieren, wenn er einen solchen Verstoß erkennt oder hätte erkennen müssen.

4. Preise, Zahlungen

4.1 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für T-Quadrat nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss gültigen Preisen von T-Quadrat berechnet.

4.2 Alle Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert T-Quadrat die Art und Dauer der Leistungen und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. Im Fall des Online-Vertragsabschlusses werden die Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Kundenportal oder auf Wunsch per Papierrechnung (gegen einen Aufschlag von 5 Euro/Rechnung) zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei T-Quadrat hinterlegte E-Mail-Adresse im Falle der Rechnungszustellung über das Portal für die Benachrichtigungs-E-Mail zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Benachrichtigungsadresse sind unverzüglich mitzuteilen.

4.4 Wenn der Kunde mit einer Rechnung ganz oder teilweise nicht einverstanden ist, hat der Kunde dies T-Quadrat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.

4.5 Alle Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, maßgeblich ist der Zahlungseingang bei T-Quadrat.

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

5.1 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. T-Quadrat ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

5.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist T-Quadrat unbeschadet anderer Rechte berechtigt, dem Kunden bis zum Ende des Zahlungsverzuges keine weiteren Leistungen mehr zur Verfügung zu stellen („Sperre“), nachdem dem Kunde zuvor, unter Setzung einer Frist von 10 Tagen, die Sperre angekündigt wurde.

6. Eigentumsvorbehalte

6.1 T-Quadrat behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

7. Nutzung durch Dritte

7.1 Der Kunde hat seinen Zugang zu den Leistungen von T-Quadrat gegen unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung seines Zugangs, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Kunde hat T-Quadrat umgehend zu benachrichtigen, falls der begründete Verdacht besteht, dass ein unbefugter Gebrauch seines Zugangs erfolgt.

7.2 Der Kunde hat die vereinbarten Preise für Leistungen von T-Quadrat zu zahlen, die auf Grund einer von ihm zugelassenen Nutzung durch Dritte in Anspruch genommen werden. Er hat diese auch für Leistungen von T-Quadrat zu zahlen, die auf Grund einer unbefugten Nutzung durch Dritte erbracht werden, wenn der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Kunde und T-Quadrat sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die dem jeweils anderen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Inhalte von Veranstaltungen und alle Daten der Veranstaltungsteilnehmer gelten in diesem Zusammenhang grundsätzlich als vertrauliche Daten.

8.2 Die Vertragsparteien dürfen ohne schriftliche Genehmigung der anderen Vertragspartei vertrauliche Daten Dritten gegenüber nicht offenlegen, ausgenommen Arbeitnehmern, Vertretern, Unterauftragnehmern bzw. Erfüllungsgehilfen einer Vertragspartei in dem Umfang, in dem diese die Daten zur Leistungserbringung kennen müssen und sofern sie zur gleichen Geheimhaltung verpflichtet sind.

8.3 T-Quadrat und seinen Mitarbeitern ist es zudem untersagt, sämtliche erlangten Informationen oder Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder anderweitig zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Durchführung von Geschäften in Wertpapieren und Derivaten.

8.4 Die Vertragsparteien haben sich in wirtschaftlich sinnvoller Weise darum zu bemühen, dass die Erfüllung dieser Regelungen zur Geheimhaltung durch ihre Arbeitnehmer, bei Unterauftragnehmern oder Vertretern gewährleistet wird.

8.5 Die Bestimmungen zur Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Daten, die a.) sich vor Vertragsabschluss bereits im Besitz einer Vertragspartei befunden haben oder b.) bereits allgemein bekannt sind oder später, ohne Verstoß einer Vertragspartei gegen die Bestimmung dieser Regelung, allgemein bekannt werden oder c.) in Erfüllung einer Rechtsvorschrift oder gerichtlichen Anordnung offen gelegt werden, sofern die andere Vertragspartei in angemessener Form von der Rechtsvorschrift oder Anordnung in Kenntnis gesetzt wurde.

9. Störung in der Leistungserbringung

9.1 Beeinträchtigen höhere Gewalt, Streik oder sonstiges unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von T-Quadrat oder eines Erfüllungsgehilfen die Einhaltung von Terminen („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über die in seinem Bereich aufgetretene Störung und die voraussichtliche Dauer der Verschiebung zu unterrichten.

9.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann T-Quadrat eine angemessene Vergütung des Mehraufwandes verlangen, es sei denn, die Ursache liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Kunden und dieser hat die Störung nicht zu vertreten.

9.3 T-Quadrat ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet, wenn sie über die geschuldete Leistung nicht mehr verfügt (Unmöglichkeit). T-Quadrat verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückzuerstatten.

10. Mängel

10.1 Die Haftung für nur geringfügige Mängel ist ausgeschlossen. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.

11. Rechtsmängel

11.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet T-Quadrat nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsfeld eingesetzt wird.

11.2 T-Quadrat haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

11.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von T-Quadrat seine Rechte verletzt, hat der Kunde unverzüglich T-Quadrat schriftlich davon zu unterrichten. T-Quadrat und gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

11.4 Werden durch eine Leistung von T-Quadrat Rechte Dritter verletzt, wird T-Quadrat nach eigener Wahl und auf eigene Kosten a.) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b.) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c.) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn T-Quadrat keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

11.5 Macht ein Dritter vom Kunden zu vertretende Nutzungsrechtsverletzung gegenüber T-Quadrat geltend, so ist der Kunde verpflichtet T-Quadrat von der Haftung freizustellen und ggf. anfallende Kosten vollumfänglich zu übernehmen.

12. Verjährung

12.1 Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB und § 634a Absatz 1 Nr. 2 BGB.

13. Haftungsbeschränkung

13.1 T-Quadrat haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Für sonstige Schäden haftet T-Quadrat nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von T-Quadrat oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von T-Quadrat beruhen.

13.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet T-Quadrat grundsätzlich nicht, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) wird verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit T-Quadrat gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist (Ziffer 13.1).

13.4 T-Quadrat haftet nicht für solche Schäden, welche bei Durchführung einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden ausgeschlossen werden können.

13.5 T-Quadrat haftet nicht für die Verträglichkeit seiner Dienste mit in den Verantwortungsbereich des Kunden fallenden technischen Einrichtungen (Ziffer 3.1).

13.6 Nutzt T-Quadrat für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien stehen oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haften diese Dritten gegenüber dem Kunden nur so weit, wie T-Quadrat dem Kunden gegenüber nach diesen AGB haften würde.

13.7 Nutzt T-Quadrat für die Bereitstellung der Leistungen an den Kunden Netzwerke, Einrichtungen und Technologien Dritter, die nicht im Eigentum der Vertragsparteien sind oder von diesen kontrolliert werden können (Ziffer 2.3), haftet T-Quadrat für Schäden, die daraus entstehen, nur nachrangig. Der Kunde hat seine Schäden zunächst bei dem Dritten gerichtlich geltend zu machen. Etwaige Ansprüche von T-Quadrat gegenüber dem Dritten, die zur Geltendmachung des Schadens des Kunden bei dem Dritten notwendig sind, tritt T-Quadrat hierzu an den Kunden ab. T-Quadrat ist verpflichtet, dem Kunden die hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur wenn und insoweit der Kunde von dem Dritten keinen Ersatz des Schadens erlangen kann, kann der Kunde den Schaden bei T-Quadrat entsprechend den Bestimmungen dieser AGB geltend machen.

13.8 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche (Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, etc.) des Kunden gegen T-Quadrat gilt das Vorstehende entsprechend.

13.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.10 Wenn der Anwendungsbereich des § 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) eröffnet ist, gelten die dortigen Bestimmungen für Vermögensschäden, soweit nicht bereits durch die Bestimmungen der Ziffer 13 und 14 eine Haftungsbeschränkung der T-Quadrat vorliegt.

14. Haftungshöchstgrenzen

14.1 Gerät T-Quadrat mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden für jede vollendete Woche des Verzuges beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Haftung wegen Verzuges ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises.

14.2 Für jeden einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr begrenzt. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

14.3 Ziffer 14.1 und 14.2 gelten nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ziffer 13.9 und 13.10 gelten auch hier.

15. Kündigung

15.1 Der Vertrag kann von den Vertragsparteien gemäß den vertraglichen Vereinbarungen oder den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15.2 Der Vertrag kann von der jeweils anderen Partei aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn über das Vermögen der Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt wurde.

16. Schriftform

16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

17.2 Gerichtsstand ist Großostheim (Bayern).

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt.